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Sicherheitsbestimmungen und Teilnehmerbedingungen
Sicherheitsbestimmungen und Teilnehmerbedingungen
Dokumentstand
Diese Sicherheitsbestimmungen und Teilnehmerbedingungen gelten für practicalshooting.ch. Anbieterin ist die Plan B Training GmbH, Firststrasse 3a, 8835 Feusisberg, Schweiz, UID CHE-406.097.313, Handelsregister Kanton Schwyz, vertreten durch Marc Baumann; nachfolgend "Anbieterin" genannt.
1. Zweck
Diese Sicherheitsbestimmungen und Teilnehmerbedingungen regeln die persönlichen, sicherheitsrelevanten und verhaltensbezogenen Voraussetzungen für die Teilnahme an Kursen, Trainings und Veranstaltungen der Anbieterin im Practical-Shooting-Kontext.
Sie gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung.
2. Geltungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für alle Teilnehmer, Besucher und Begleitpersonen, soweit sie an Kursen, Trainings, Veranstaltungen, Briefings, Übungen oder sonstigen Programmpunkten der Anbieterin teilnehmen oder sich im Kursbereich aufhalten.
Kurse können auf externen Schiessanlagen, Trainingsgeländen oder Partnerstandorten stattfinden. Zusätzlich gelten die jeweiligen Haus-, Sicherheits-, Zutritts- und Betriebsregeln des Standortes.
3. Mindestalter
Die Teilnahme ist ausschliesslich volljährigen Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Anbieterin kann bei Bedarf einen Alters- oder Identitätsnachweis verlangen.
4. Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, realistisch einzuschätzen, ob er körperlich, psychisch, rechtlich und versicherungstechnisch zur sicheren Teilnahme geeignet ist.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Risiken zu verschweigen, welche die eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer Personen oder die ordnungsgemässe Durchführung des Kurses beeinträchtigen können.
5. Körperliche und psychische Eignung
Der Teilnehmer bestätigt, dass keine ihm bekannten körperlichen, psychischen, medizinischen oder sonstigen persönlichen Umstände bestehen, welche eine sichere, verantwortbare oder rechtmässige Teilnahme ausschliessen.
Dies betrifft insbesondere Umstände, welche Konzentration, Urteilsfähigkeit, Reaktionsfähigkeit, Impulskontrolle, Wahrnehmung, Bewegungsfähigkeit, Belastbarkeit oder sicheres Verhalten beeinträchtigen können.
Die Anbieterin fragt im MVP keine Diagnosen, Behandlungsdetails, Medikamentenlisten oder sonstigen konkreten Gesundheitsdaten ab.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Kursbeginn eigenverantwortlich auf eine Teilnahme zu verzichten oder die Anbieterin rechtzeitig zu kontaktieren, wenn Zweifel an der sicheren Teilnahme bestehen.
Die Anbieterin kann die Teilnahme verweigern, einschränken oder abbrechen, wenn sachliche Gründe bestehen, dass eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet ist.
6. Alkohol, Drogen und beeinträchtigende Substanzen
Es gilt Nulltoleranz.
Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, missbräuchlich verwendeten Medikamenten oder sonstigen Substanzen, welche Wahrnehmung, Reaktion, Urteilsfähigkeit oder Verhalten beeinträchtigen können, ist verboten.
Die Anbieterin kann Teilnehmer bereits bei begründetem Verdacht auf Beeinträchtigung ohne Rückerstattung vom Kurs ausschliessen, soweit der Ausschluss durch das Verhalten oder den Zustand des Teilnehmers verursacht wurde.
7. Rechtliche Teilnahmefähigkeit
Der Teilnehmer bestätigt, dass ihm keine rechtlichen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Umstände bekannt sind, welche seine Teilnahme ausschliessen.
Dies umfasst insbesondere Verbote, Auflagen, Einschränkungen oder sonstige Hindernisse im Zusammenhang mit Waffen, Trainingsmitteln, sicherheitsrelevanten Inhalten, Zutritt, Besitz, Transport, Umgang oder Teilnahme.
Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben können zur Ablehnung, zum Ausschluss und zum Verlust eines Rückerstattungsanspruchs führen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Versicherung
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, über ausreichenden Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz zu verfügen.
Die Anbieterin empfiehlt eine private Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 5 Millionen für Personen- und Sachschäden.
Im MVP wird kein Versicherungsnachweis über die Plattform hochgeladen oder standardmässig geprüft.
9. Sicherheitsgrundsatz
Sicherheit hat jederzeit Vorrang vor Kursziel, Zeitplan, Komfort, persönlichem Ehrgeiz oder Gruppendruck.
Wer eine Anweisung, ein Kommando, eine Übung oder eine Situation nicht vollständig versteht, muss dies sofort melden und darf nicht eigenmächtig fortfahren.
10. Allgemeine Sicherheitsregeln
Der Teilnehmer verpflichtet sich insbesondere:
- alle Anweisungen der Instruktoren unverzüglich zu befolgen
- die Sicherheits- und Standortregeln einzuhalten
- nur freigegebene Ausrüstung zu verwenden
- Ausrüstung nur nach Anweisung und im vorgesehenen Bereich zu handhaben
- Sicherheitszonen, Kursbereiche, Sperrflächen und Standortvorgaben zu beachten
- andere Teilnehmer, Instruktoren und Dritte nicht zu gefährden
- erkannte Risiken, Unsicherheiten, Defekte oder Regelverstösse sofort zu melden
- Übungen nur auszuführen, wenn er sie verstanden hat
- bei Unsicherheit sofort nachzufragen
- keine eigenmächtigen Handlungen im Kursbereich vorzunehmen
- sich aufmerksam, diszipliniert und kooperativ zu verhalten
11. Waffen, Munition, Ausrüstung und Sicherheitsbriefing
Waffen, Munition, Trainingsmittel und sonstige Ausrüstung dürfen nur verwendet werden, wenn sie für das jeweilige Kursformat zugelassen, rechtlich zulässig, sicher und durch die Instruktoren freigegeben sind.
Teilnehmer dürfen Waffen, Munition, Trainingsmittel oder kursrelevante Ausrüstung nur nach Anweisung und im vorgesehenen Bereich handhaben.
Vor Beginn sicherheitsrelevanter Übungen erfolgt ein Sicherheitsbriefing durch die Instruktoren. Die dort mitgeteilten Regeln, Kommandos und Abläufe sind verbindlich und gehen allgemeinen Informationen vor, soweit sie für den konkreten Kurs, Standort oder Ablauf spezifischer sind.
Teilnehmer, die eine Anweisung, ein Kommando oder eine Übung nicht vollständig verstehen, müssen dies sofort melden und dürfen die Übung nicht eigenmächtig fortsetzen.
Die Anbieterin kann Ausrüstung, Munition oder Trainingsmittel ablehnen, Übungen anpassen, Teilnehmer von einzelnen Übungen ausschliessen oder den Kurs abbrechen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Konkrete operative Details wie Laden, Entladen, Störungsbehebung, Bewegungsabläufe, Kommandos, Schussabgaben oder kursbezogene Drills sind nicht Gegenstand dieser allgemeinen Bestimmungen. Sie werden vor Ort durch die Instruktoren festgelegt und angewiesen.
12. Eigene Ausrüstung
Teilnehmer können je nach Kursformat eigene Ausrüstung mitbringen.
Mitgebrachte Ausrüstung muss legal, sicher, funktionsfähig und für das jeweilige Kursformat geeignet sein.
Der Teilnehmer ist für rechtmässigen Besitz, Transport, Mitbringen, Zustand und sicheren Umgang mit eigener Ausrüstung vollständig selbst verantwortlich.
Die Nutzung eigener Ausrüstung ist nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Instruktoren erlaubt.
Die Anbieterin kann Ausrüstung, Material oder Trainingsmittel ablehnen, wenn Sicherheits-, Rechts-, Qualitäts-, Standort- oder Organisationsgründe entgegenstehen.
13. Kursabhängige Voraussetzungen
Je Kurs können besondere Voraussetzungen gelten, insbesondere zu Erfahrung, Skill-Level, Vorwissen, Ausrüstung, körperlicher Belastung, Standortvorgaben oder sonstigen Anforderungen.
Solche Voraussetzungen sind verbindlich, wenn sie in der Kursbeschreibung genannt werden.
14. Verhalten
Teilnehmer haben sich jederzeit diszipliniert, respektvoll, aufmerksam und kooperativ zu verhalten.
Nicht toleriert werden insbesondere:
Die Anbieterin kann Teilnehmer bei entsprechenden Verstössen sofort ausschliessen.
- aggressives Verhalten
- Drohungen
- Einschüchterung
- Provokationen
- leichtsinniges oder gefährliches Verhalten
- Missachtung von Anweisungen
- Störung des Kursbetriebs
- Diskriminierung, Extremismus, Gewaltverherrlichung oder rechtsstaatsfeindliches Verhalten
- Selbstdarstellung auf Kosten der Sicherheit
15. Externe Standorte
Bei Kursen auf externen Schiessanlagen, Trainingsgeländen oder Partnerstandorten gelten zusätzlich die Regeln des jeweiligen Standortbetreibers.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.
Die Anbieterin kann die Teilnahme verweigern oder abbrechen, wenn der Standortbetreiber den Zutritt verweigert oder Standortregeln verletzt werden.
16. Begleitpersonen
Begleitpersonen, Zuschauer oder sonstige nicht gebuchte Personen sind nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin erlaubt.
Die Anbieterin und der jeweilige Standortbetreiber können Begleitpersonen ablehnen oder den Aufenthalt einschränken.
17. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Die Anbieterin erstellt im MVP grundsätzlich keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von Teilnehmern zu Marketing- oder Veröffentlichungszwecken.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen auf Website, Social Media, Werbematerialien oder sonstigen öffentlichen Kanälen erfolgt nicht ohne separate ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen.
Teilnehmer dürfen während Kursen keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen erstellen, sofern dies nicht vorab ausdrücklich durch die Anbieterin und die betroffenen Personen freigegeben wurde.
Soweit in einem konkreten Einzelfall Aufnahmen zur internen Dokumentation, Qualitätssicherung, Sicherheit, Vorfallklärung oder Rechtswahrung erforderlich sind, werden diese nur zweckgebunden verwendet und nicht veröffentlicht.
18. Kursunterlagen und Inhalte
Im MVP werden Teilnehmern grundsätzlich keine digitalen oder physischen Kursunterlagen bereitgestellt.
Alle Kursinhalte, Konzepte, Übungen, Briefings, Abläufe und mündlichen Instruktionen bleiben geistiges Eigentum der Anbieterin oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung von Kursinhalten ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht erlaubt.
19. Zuspätkommen
Pünktliches Erscheinen ist sicherheitsrelevant.
Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme verweigert werden, insbesondere wenn Sicherheitsbriefing, Gruppeneinteilung, Standortablauf oder Kursbetrieb bereits begonnen haben.
Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, wenn die verspätete oder unmögliche Teilnahme vom Teilnehmer verursacht wurde.
20. Abbruch durch Teilnehmer
Der Teilnehmer kann einzelne Übungen oder die weitere Teilnahme jederzeit abbrechen, wenn er sich unsicher, überfordert oder nicht teilnahmefähig fühlt.
Ein solcher Abbruch berührt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht, sofern die Anbieterin die Leistung ordnungsgemäss angeboten hat.
21. Ausschluss von der Teilnahme
Die Anbieterin kann eine Buchung ablehnen, eine Teilnahme verweigern, einzelne Übungen untersagen oder einen Teilnehmer vom Kurs ausschliessen, wenn sachliche Sicherheits-, Eignungs-, Rechts-, Versicherungs-, Kapazitäts-, Zahlungs-, Missbrauchs- oder Vertrauensgründe bestehen.
Dies gilt insbesondere bei:
Bei Ausschluss aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit gesetzlich zulässig.
- falschen oder unvollständigen Angaben
- fehlender Volljährigkeit
- fehlender rechtlicher Teilnahmefähigkeit
- fehlender körperlicher oder psychischer Eignung
- Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder sonstige Substanzen
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen
- gefährlichem Verhalten
- Verstössen gegen Standortregeln
- aggressivem oder störendem Verhalten
- extremistischer, gewaltverherrlichender oder rechtsstaatsfeindlicher Haltung
- sonstigen Umständen, welche eine sichere und verantwortbare Durchführung gefährden
22. Datenschutzbezug
Im MVP werden im Rahmen dieser Sicherheitsbestimmungen grundsätzlich nur die Akzeptanz der Sicherheitsbestimmungen und die Selbstdeklaration des Teilnehmers gespeichert.
Gespeichert werden insbesondere:
Es werden im MVP keine Diagnosen, Behandlungsdetails, Strafregisterauszüge, Ausweiskopien oder vergleichbaren sensiblen Nachweise über die Plattform hochgeladen oder standardmässig gespeichert.
- Zustimmung zu diesen Sicherheitsbestimmungen
- Version der Sicherheitsbestimmungen
- Zeitpunkt der Zustimmung
- technische Nachweisdaten der Zustimmung
- Buchungsbezug
23. Bestätigung im Buchungsprozess
Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Sicherheitsbestimmungen und Teilnehmerbedingungen der Anbieterin akzeptiert.
Die Detailbestätigung erfolgt nicht als langer Text im Checkout, sondern durch Akzeptanz dieser verlinkten und versionierten Bestimmungen.